Slider Cites klein Neue Bestimmungen zum CITES Artenschutzabkommen betreffen viele Musikinstrumente... WICHTIG für Hersteller, Händler und Privatpersonen... CITES ist die Abkürzung für "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora” und reglementiert seit 1973 in einem weltweiten Abkommen den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Die bislang bekannteste Reglementierung im Bereich des Instrumentenbaus ist wohl das Handelsverbot mit Rio-Palisander, das seit 1992 unter strengstem Artenschutz steht. Dieses darf nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen gehandelt und verarbeitet werden und fällt somit unter CITES Anhang I. Anfang Oktober wurde beschlossen, zusätzliche Holzarten: Palisander Dalbergia und deren Unterarten (z.B. das weit verbreitete indische Palisander Dalbergia latifolia); Bubinga Guibourtia tessmannii; Bubinga Guibourtia pellegriniana; Bubinga Guibourtia demeusei; Kosso Pterocarpus erinaceus in den CITES Anhang II aufzunehmen. Betroffen sind unter Anderem viele Gitarren, sowie einige Blas- und Schlaginstrumente. Der Handel und die Verarbeitung dieser Hölzer ist weiterhin gestattet, unterliegt jedoch einiger Regularien, die am 02.01.2017 in Kraft treten. Die Einstufung ist als Reaktion auf jahrelangen illegalen Handel zurückzuführen und wird in der Zukunft die Gewinnung und den Handel wertvoller Holzsorten auf legaler Ebene nachvollziehbar machen. Nur wenn der unkontrollierte Raubbau gestoppt werden kann, können auch in Zukunft diese, für den Musikinstrumentenbau so wichtigen Hölzer, weiterhin verwendet werden. PPC Music unterstützt deshalb diese Entscheidung voll und ganz und möchte seinen Beitrag zum Artenschutz leisten. Was bedeutet dies nun konkret? Alle Instrumente, die vor dem 31.12.2016 in die EU eingeführt wurden, werden als genehmigtes Vorerwerbsmodell bzw. Altbestand geführt. Ab dem 2.1.2017 werden wir alle betroffenen Instrumente auf der Rechnung mit folgendem Zusatz versehen. „CITES Vorerwerbsware. Vor Inkrafttreten der CITES / EG Artenschutzverordnung 338/97 legal in die EU importiert.“ Zudem werden wir ab dem 02.01.2017 den Einkauf und Verkauf der von CITES betroffenen Artikel mit Angabe der Käufer/Kunden dokumentieren. WICHTIG: Um unseren Dokumentationspflichten nachkommen zu können, müssen wir beim Kauf eines vom CITES Abkommen betroffenen Artikels, Name und Adresse des Kunden aufnehmen, speichern und auf Anfrage den Behörden in Form von Listen zugänglich machen. Wir empfehlen unseren Kunden betroffene Instrumente zu melden. Aufgrund der recht kurzfristigen Umsetzung des CITES-Abkommens steht zu diesem Zeitpunkt leider noch kein einheitliches Verfahren für den Altbestand von Instrumenten im Besitz von Endverbrauchern fest. Die Umsetzung unterliegt den jeweiligen Landesämtern. Im Grundsatz sollten Rechnungen, die vor dem 02.01.2017 ausgestellt sind, als Nachweis für den Vorerwerb reichen. Aber, um sicher zu gehen, sollten Sie jedoch unter Angabe von: Hersteller, Modellname, Seriennummer und falls möglich mit Angabe der Holzart und des betroffenen Bauteils, eine Vorerwerbsbescheinigung bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen. Für Meldungen nach dem 2.1.2017 empfehlen wir zusätzlich eine Kopie der Rechnung und falls diese nicht mehr vorhanden ist, ein Bild des Instruments beizufügen. Hier in Hannover sind folgende Ämter mit dem CITES Abkommen beschäftigt. Region Hannover, Team Naturschutz Ost, Org.Nr. 36.25; Hildesheimerstr. 20; 30169 Hannover Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz; Göttinger Chaussee 76a; 30453 Hannover, 
Tel.: (+49-511) 3034-02,
 Fax: (+49-511) 3034-3060,
 E-Mail: poststelle@nlwkn-h.niedersachsen.de Weitere Informationen zum CITES Abkommen finden Sie auf der Webseite des Bund für Naturschutz. http://www.bfn.de Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung. Euer PPC-Team.